Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich mit dem Thema Videokonferenz-Tools beschäftigt und hohe Anforderungen definiert. Die „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ gibt Verantwortlichen auch wichtige Hilfestellungen in Sachen Datenschutz. Sie umfasst 25 Seiten und richtet sich an Behörden, Unternehmen und allgemein an Organisationen, die Videokonferenzen einsetzen oder planen, sie einzusetzen.
Eine klare Empfehlung: Open-Source-Software nutzen! Nur so hat die Organisation es „selbst in der Hand, welche Software zum Einsatz kommt und zu welchen Datenverarbeitungen dies führt“. Entweder betreibt die Organisation das Videokonferenzsystem auf der eigenen IT-Infrastruktur und stellt dadurch sicher, „dass nur dem Verantwortlichen eine Analyse und Kontrolle der Inhalts- und Rahmendaten der Systeme ermöglicht wird, da nur er auf die hierfür erforderlichen Daten zugreifen kann.“ Oder sie greift auf einen Dienstleister zurück, mit dem sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abschließen muss.
Wenn Sie den Einsatz eines Videokonferenzsystems planen, sprechen Sie uns an!
Wir betreiben die OpenSource Lösung „BigBlueButton“, die von Datenschützern empfohlen wird, in einem deutschen Rechenzentrum und stellen Ihnen selbstverständlich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung kostenlos zur Verfügung.